Mehrbedarfe

Unterstützung bei Mehrbedarfen

Aktuell:

– Im Falle des Homeschooling –

Unterstützung bei der Anschaffung digitaler Endgeräte

Die Corona-Pandemie verlangt Eltern und Kindern sehr viel ab. Bereits vergangenes Jahr mussten sich Eltern, Kinder und Lehrkräfte auf längere Homeschooling-Phasen mit entsprechendem Distanzunterricht ein- und umstellen.

Sollte Ihre Schule pandemiebedingt wieder vom (eingeschränkten) Regelunterricht in ein Homeschooling-Modell wechseln müssen, ist es wichtig, dass Ihr Kind auch einem digitalisierten Distanzunterricht ohne Einschränkungen folgen kann. Das Jobcenter Leipzig kann Sie hierbei womöglich finanziell unterstützen. Bitte kontaktieren Sie uns!

Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, ist ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht, zu prüfen. Vorrang hat insoweit immer die Möglichkeit einer Geräteleihe in der Schule selbst.

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht.

Sollte es daher an einem digitalen Endgerät (Computer, Tablet) oder an einem notwendigen Drucker bzw. Zubehör hierfür fehlen, kann das Jobcenter Leipzig eine finanzielle Unterstützung bei einer entsprechenden Anschaffung prüfen.

Wie funktioniert das?

  • Sie teilen den Bedarf schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Ihrem zuständigen Leistungsteam mit.
  • Sie geben die Höhe der Kosten an.
  • Sie reichen die unten abrufbare Bestätigung der Schule oder des Schulträgers über die Notwendigkeit eines digitalen Endgerätes zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht ein und einen Nachweis der Schule, dass es keine vorhandene Ausleihmöglichkeit gibt.
  • Im Anschluss erhalten Sie von Ihrem Leistungsteam einen Bescheid oder werden wegen eventuellen Rückfragen kontaktiert.

Im Regelfall kann ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 350,00 Euro gewährt werden.

Haben Sie das notwendig gewordene Endgerät für Ihr Kind bereits gekauft? Die Anträge können rückwirkend ab 01.01.2021 gestellt werden.

Erklärung Schule zum Antrag digitales Endgerät

Homeschooling: Zuschuss für digitale Endgeräte

Das Bürgergeld setzt sich aus weiteren, personenbezogenen Mehrbedarfen zusammen.

Werdende Mütter

Sie erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent der individuellen Regelleistung. Der Mehrbedarf wird unter Vorlage des Mutterpasses beantragt und nachgewiesen.

Erwerbsfähige behinderte Menschen

Sie erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der maßgebenden Regelleistung, wenn Sie folgende Leistungen oder Hilfen beziehen:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder sonstige
  • Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder
  • Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit

Alleinerziehende

Sie erhalten zusätzlich 36 Prozent der Regelleistung, wenn sie mit Kindern folgenden Alters zusammenleben:

  • einem Kind unter 7 Jahren oder
  • zwei Kindern unter 16 Jahren oder
  • drei Kindern unter 16 Jahren

Alternativ ist für jedes minderjährige Kind ein Betrag von 12 Prozent der Regelleistung zu zahlen, wenn dadurch der obige Betrag überschritten wird, höchstens jedoch 60 Prozent der Regelleistung.

Ernährung

Dieser Mehrbedarf wird nur gewährt, wenn kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen nachweislich belegt wurde.

Für Kostformen und diesbezüglich diagnostizierte Erkrankungen gelten die Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulage des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.

Dezentrale Warmwasserversorgung

Es wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (zum Beispiel über elektrische Durchlauferhitzer und Boiler). Die Höhe des Mehrbedarfes richtet sich nach dem Alter des Leistungsberechtigten und dem für sie maßgeblichen Regelbedarf. In begründeten Ausnahmen sind Abweichungen zulässig.

Der Mehrbedarf ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 anzuerkennen, frühestens ab Beginn des Bedarfszeitraumes.

Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen

Neben den durchschnittlichen Bedarfen, die mit den Regelbedarfen abgedeckt sind, sind auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken. Unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Mehrbedarf kann zum Beispiel bei nachfolgend aufgeführten Fällen vorliegen:

  • Pflege- und Hygieneartikel
  • Putz-/Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts

Ein gesonderter Bedarf hingegen liegt nicht vor bei:

  • Bekleidung und Schuhe in Über- beziehungsweise Untergrößen
  • Kinderbekleidung im Wachstumsalter

Schulverpflegung, Schülerfahrkarte und Nachhilfeunterricht sind Leistungen aus Bildung und Teilhabe