Geldleistungen

Das Bürgergeld umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form des maßgebenden Regelbedarfs einschließlich der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Zudem werden für besondere Lebensumstände wie Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder aus gesundheitlichen Gründen erforderliche kostenaufwändige Ernährung Mehrbedarfe gewährt.

Darüber hinaus können einmalige Leistungen wie Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen.Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich zum maßgebenden Regelbedarf Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.

Um Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten zu können, ist entscheidend, dass Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind sowie einen Antrag auf Leistungen gestellt haben. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II spielen Ihr Einkommen und Ihr Vermögen eine entscheidende Rolle.

Leben Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft sollten Sie vor Antragstellung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) prüfen, ob Sie Ihren Bedarf mit Kinderzuschlag oder mit Wohngeld decken können (vorrangige Leistungen).

Das Konto für die Überweisung der Leistungen des Jobcenters können Sie bei Bedarf durch Ihre Bank als Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.

Neukunde

Regelbedarfe

Kosten der Unterkunft und Heizung

Mehrbedarfe

Einmalige Leistungen

Bildung & Teilhabe

Antragsstellung