Maßnahme bei Arbeitgeber

Betriebliche Maßnahmen ermöglichen es Ihnen sich auf einen bestimmten Arbeitsplatz bei einem bestimmten Arbeitgeber zu erproben und unter Beweis zu stellen, dass Sie für die Tätigkeit geeignet sind.

Die Dauer dieser Erprobung richtet sich grundsätzlich nach den Inhalten und darf sechs Wochen nicht überschreiten.

Wenn sich Ihnen die Möglichkeit einer betrieblichen Maßnahme bei einem Arbeitgeber bietet, lassen Sie sich von Ihrer Integrationsfachkraft des Jobcenters rechtzeitig vor Beginn beraten.