Zum 01.07.2026 wurde aus Bürgergeld das Grundsicherungsgeld, das 13. SGB II-Änderungsgesetz trat in Kraft und setzte den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Mit der Reform wird das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert.

Die wesentlichen Änderungen zusammengefasst finden Sie auf der Seite der Bundesregierung : Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab

Das neue Merkblatt SGB II bietet Ihnen umfangreiche Informationen.


Wichtig:

  • Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Grundsicherungsgeldes wie gewohnt weiter.
  • All unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.
eine Übersicht der Regelbedarfsstufen SGBII seit 01.01.2023
Regelbedarfsstufen seit 01.01.2023

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2383676

Weitere Informationen finden Sie hier:

Fragen und Antworten

Quelle: www.bmas.de

Um überschlägig überprüfen zu können, ob Ihre Bedarfs- und Einkommenssituation in einem Anspruch auf Sozialleistungen münden könnte und wenn ja, ob eher ein Antrag auf Wohngeld (Wohngeldstelle der Stadt Leipzig) oder auf Grundsicherungsgeld (Jobcenter Leipzig) zu stellen ist, kann der Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen genutzt werden (siehe unter „Links“ oben rechts).