Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-leipzig.de veröffentlichten Webpräsenz des Jobcenters Leipzig.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.12.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Die Durchführung eines unabhängigen BITV 2.0-Tests ist geplant.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar. Das Jobcenter Leipzig ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei.
  • Die Unterseite „Leitbild“ ist aufgrund des farbigen Logos nicht barrierefrei.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.12.2020 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter:

 

Jobcenter Leipzig

Kundenreaktionsmanagement / Büro der Geschäftsführung
Georg-Schumann-Str. 171-175
04159 Leipzig
E-Mail: jobcenter-leipzig.kundenreaktionen@jobcenter-ge.de
Telefax: 0341 / 58088-4509

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie zum Beispiel mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren.

Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de