Eingliederungszuschuss

Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, den der Arbeitgeber erhalten kann. Voraussetzung ist, dass Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten nicht vollständig mit den Anforderungen Ihres zukünftigen Arbeitsplatzes übereinstimmen und Sie dadurch eingearbeitet werden müssen.

Arbeitgeber können sich für eine individuelle Beratung an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit wenden.

Kontakt:
Jobcenter Leipzig / Gemeinsamer Arbeitgeberservice
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig
Email: leipzig.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4555520
Telefax: 0341 913-10299

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Flyer zum Eingliederungszuschuss

 Fachliche Weisungen (FW) zum Eingliederungszuschuss §§ 88 – 92 SGB III