Förderung von Beschäftigung

Die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung sind, auch wenn sie nachrangig gegenüber Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Qualifizierung und anderen Eingliederungsleistungen sind, ein wesentlicher Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters Leipzig. Zu den öffentlich geförderten Beschäftigungen zählen Arbeitsgelegenheiten (AGH) und die Instrumente des Teilhabechancengesetzes, das seit 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Hierbei handelt es sich zum einen um die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) und zum anderen um die Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II).

Diese Instrumente bieten insbesondere dem Personenkreis mit geringen Integrationschancen die Möglichkeit, den Einstieg in eine Beschäftigung zu finden.

Im Vordergrund der Arbeitsgelegenheiten steht die Intention, der sozialen Ausgrenzung durch sinnvolle, tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote entgegenzuwirken sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim (Wieder-) Erlernen von Schlüsselqualifikationen für den Arbeitsalltag zu unterstützen. Zusätzlich sollen insbesondere langzeitarbeitslose Menschen schrittweise an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt und ihr Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gestärkt werden.

Zur Verbesserung der Integrationschancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Einsatzbereiche arbeitsmarktnahe Tätigkeiten ermöglichen, ohne Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdrängen oder deren Entstehung zu verhindern.
Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird.

All diese Maßnahmen stehen auch als mögliche Integrationsstrategie für geflüchtete Menschen und andere Migrantinnen und Migranten zur Verfügung.
Um den individuellen Einschränkungen der Zielgruppe öffentlich geförderter Beschäftigung Rechnung zu tragen, wirkt das Jobcenter Leipzig in Zusammenarbeit mit der vielfältigen Trägerlandschaft und den Arbeitsgebern der Stadt Leipzig auf eine ausreichende Anzahl Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen Einsatzfeldern hin.

Im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit den Trägern und den Arbeitgebern bietet das Jobcenter Leipzig kompetente Beratung zur Planung, Beantragung und Durchführung von Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung an.

Kontakt:

Jobcenter Leipzig / Öffentlich geförderte Beschäftigung (Team 571)
Berliner Str. 13
04105 Leipzig
Email: jobcenter-leipzig.Team571@jobcenter-ge.de
Telefon: 0341 913-10705
Telefax: 0341 46244-126

Weitere Informationen zu Förderung von Beschäftigung

Arbeits­gelegenheit­en

Teilhabechancen­gesetz