
Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden erbracht, wenn eine anspruchsbegründende Grundleistung für das Kind, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen bezogen wird:
- Bürgergeld
- Wohngeld / Kinderzuschlag
- Sozialgesetzbuch XII / Asylbewerberleistungen
Bitte beachten Sie:
Eine gesonderte Antragstellung ist bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht notwendig. Es genügt die Konkretisierung der jeweiligen Bedarfe (Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge). Für die Bedarfe Lernförderung, Schülerbeförderung, mehrtägige Klassenfahrten, Teilhabe am sozialen & kulturellen Leben sind Nachweise in Form von Anlagen erforderlich. Diese finden Sie hier (https://jobcenter-leipzig.de/service/download-center/)
Wenden Sie sich zur Konkretisierung des Bedarfes bitte an das Service Center des Jobcenters unter 0341 913-10705, per E-Mail an jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de oder sprechen Sie in Ihrer zuständigen Eingangszone vor.
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark – viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.
Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:
Email: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
Telefon: 0341 913-10705
Telefax: 0341 58088-2323
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Übersicht der Anbieter, sowie weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Anbieter
Teilnahmebestätigung Jobcenter Klassen-/Kitafahrt
Bestätigung Jobcenter der Schule/Kita zur Durchführung einer Fahrt – Anlage 1
Antrag Jobcenter auf Leistungen für BuT – Schülerbeförderung – Anlage 2
Bestätigung Jobcenter der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung – Anlage 3
Bestätigung Jobcenter einer Aktivität zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – Anlage 5