Bildung und Teilhabe

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Leistungen für Bildung und Teilhabe werden erbracht, wenn eine anspruchsbegründende Grundleistung für das Kind, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen bezogen wird:

  • Bürgergeld / Sozialgeld
  • Wohngeld / Kinderzuschlag
  • Sozialgesetzbuch XII / Asylbewerberleistungen

Bitte beachten Sie: Ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe muss nur noch für Lernförderung gestellt werden. Alle weiteren Leistungen (zum Beispiel Mittagsverpflegung, Klassenfahrten etc.) müssen nur konkretisiert werden. Wenden Sie sich zur Konkretisierung des Bedarfes bitte an das Service Center des Jobcenters unter 0341 913-10705, per E-Mail an jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de oder sprechen Sie in Ihrer zuständigen Eingangszone vor.

Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark – viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.

Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es?

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Anbieterlisten, Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Anbieter

Ablauf und Verfahren

Fristen und Bearbeitungsdauer

Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:

Email: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
Telefon: 0341 913-10705
Telefax: 0341 58088-2323

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