Leistungsvoraussetzungen

Um Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten zu können, ist entscheidend, dass Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind sowie einen Antrag auf Leistungen gestellt haben. Ihr Antrag wirkt auf den ersten des jeweiligen Monats zurück. Für die Berechnung des Bürgergeldes spielen Ihr Einkommen und Ihr Vermögen eine entscheidende Rolle.

  • Wer kann Leistungen beantragen?
  • Wann habe ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?
  • Was sind einmalige Leistungen?

Erste Antworten auf all diese Fragen und weitere allgemeine Informationen finden Sie im Merkblatt Bürgergeld