Umschulung

Eine Umschulung ist eine in der Regel um ein Drittel verkürzte Ausbildung. Die Umschulung kann in einem Betrieb oder bei einem Träger absolviert werden.

Voraussetzung:

  • Sie waren bereits beruflich tätig, haben aber noch keine Ausbildung abgeschlossen oder
  • Nach der Ausbildung mind. vier Jahre nur Tätigkeiten ausgeübt, für die keine Ausbildung erforderlich ist und
  • Können in Ihrem Beruf nicht mehr vermittelt werden.

Wenn Sie sich über Umschulungsangebote informieren wollen, nutzen Sie KURSNET  – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung und lassen Sie sich von Ihrer Integrationsfachkraft des Jobcenters rechtzeitig vor Beginn der Umschulung beraten.

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Hinweise zu einer betrieblichen Einzelumschulung

Merkblatt zur Förderung der beruflichen Weiterbildung