Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Es wird zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II ablösen.

Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang 2023 die Regelleistungssätze erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres 2023 die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Hauptziel ist, dass Menschen in der Grundsicherung besser qualifiziert und damit dauerhaft in Jobs vermittelt werden können. Außerdem wird die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.

Das neue Merkblatt SGB II zum Bürgergeld bietet Ihnen umfangreiche Informationen.


Wichtig:

  • Die erhöhten Regelsätze werden pünktlich mit der Zahlung für 01/2023 ausgezahlt.
  • Im laufenden Leistungsbezug ist für das Bürgergeld kein neuer oder gesonderter Antrag notwendig.
  • Wer über den Jahreswechsel hinaus also Leistungen vom Jobcenter Leipzig bezieht, bekommt automatisch ab 01/2023 den höheren Regelsatz ausgezahlt.
  • Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.
  • All unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.

*Regelsätze ab 01/2023 vorbehaltlich der Einführung des Bürgergeld-Gesetzes ab 01.01.2023:

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen zum Bürgergeld

Fragen und Antworten

Quelle: www.bmas.de

Um überschlägig überprüfen zu können, ob Ihre Bedarfs- und Einkommenssituation in einem Anspruch auf Sozialleistungen münden könnte und wenn ja, ob eher ein Antrag auf Wohngeld (Wohngeldstelle der Stadt Leipzig) oder auf Bürgergeld (Jobcenter Leipzig) zu stellen ist, kann der folgende Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen genutzt werden.

Wohngeld-Rechner des Bundes