Jobsuche/Arbeitsvermittlung
Sprache
Das Erlernen der deutschen Sprache ist für Ihr Leben in Deutschland sehr wichtig.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung (Bürgergeld) vom Jobcenter erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Integrationskursberechtigung (-verpflichtung) vom Jobcenter Leipzig erhalten.
Mit dieser Berechtigung suchen Sie sich einen Sprachkursträger und melden sich dort an.
Weitere Informationen des BAMF:
Willkommensangebote und Sprachförderung für Geflüchtete aus der Ukraine (deutsch)
Поради щодо міграції, початкова орієнтація та мовна підтримка (ukrainische Sprache)
Wichtig: Wenn Ihnen eine Integrationskursberechtigung (-verpflichtung) vorliegt, müssen Sie keinen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim BAMF stellen.
Erste Infoveranstaltung Thema Sprachkurs vom 07.07.2022 (deutsch/ukrainisch/russisch)
Der Vermittlungsprozess
Alle Personen haben eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner. Diese haben die Aufgabe mit Ihnen zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen und welche Unterstützung Sie benötigen, um eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen.
Zunächst senden wir allen Personen einen „Anmeldebogen“ zu. Damit wollen wir uns einen ersten Überblick verschaffen, wie wir Sie unterstützen können. Bitte senden Sie uns diesen Anmeldebogen zeitnah zurück.
In einem nächsten Schritt werden wir alle Personen, welche sofort eine Arbeit aufnehmen können zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Wenn Sie ein Kind haben und die Betreuung noch nicht sichergestellt ist, dann müssen Sie sich zunächst einen Kindergartenplatz oder einen Schulplatz für Ihr Kind finden. Informationen finden Sie hier.
Alle Personen, welche zunächst die deutsche Sprache lernen müssen, suchen sich einen Integrationskurs (siehe oben).
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung von Qualifikationen haben, besuchen Sie bitte das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die Hinweise sind insbesondere für Berufe mit berufsrechtlichen Zugangsbeschränkungen hilfreich.
Weiterhin können Sie sich gerne an die Beratungsstelle IBAS wenden.
Qualifizierungen sind nur möglich, wenn Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Ortsabwesenheit/Urlaub/vorübergehende Rückkehr in das Heimatland
Arbeitslosengeld kann nur erhalten, wer sich in Leipzig aufhält und für eine Eingliederung in Arbeit und Sprache zur Verfügung steht.
Bis zu 21 Kalendertage im Jahr kann das Jobcenter zustimmen, dass eine Person nicht erreichbar sein muss, sofern Sprachkurse nicht unterbrochen werden müssen oder einer Arbeit oder einer Maßnahme des Jobcenters entgegenstehen. Samstag und Sonntag zählen mit.
Aufenthaltsrechtliche Auswirkungen: siehe dazu FAQ beim BAMF.