Betriebskostenabrechnung

Was ist, wenn ich meine Betriebskostennachforderung nicht aus eigenen Mitteln zahlen kann?

Was wird im Einzelfall geprüft?

Mein Vermieter (oder Gasversorger) hat mir ein Schreiben geschickt, dass ich die Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen auf das 3-fache erhöhen soll. Was soll ich tun?

Wie komme ich an die Dokumente und Anträge, die ich ausfüllen muss, um eine Unterstützung zu beantragen?

Hinweis zu Überschlagsberechnungen

Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, auf denen Sie eine Überschlagsberechnung zur Anspruchsberechtigung nach dem SGB II vornehmen können. Bitte bedenken Sie hierbei, dass es sich in der Regel um sehr grobe Berechnungsmodelle handelt. Eine Berechnung durch die Mitarbeitenden des Jobcenters Leipzig gibt Ihnen die notwendige Sicherheit, dass Ihr Anspruch richtig berechnet wird.

Aktuell: Hilfe bei hohen Energiekosten

Um die Ursachen für einen gegebenenfalls gestiegenen/erhöhten Energieverbrauch (Heizung bzw. die Wassererwärmung) zu ermitteln, können Sie eine anbieterunabhängige Energieberatung in Anspruch nehmen.

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten Sie bei Nachweis über Ihren Bürgergeld-Leistungsbezug oder Vorlage eines gültigen Leipzig-Passes eine kostenfreie Beratung. Bitte rufen Sie zur Terminvereinbarung das sachsenweite, zentrale Termintelefon der Verbraucherzentrale unter der Telefon-Nr. 0341/6962929 an und vereinbaren Sie unter dem Stichwort „Energieberatung-Jobcenter“ einen Termin für eine Energieberatung in Leipzig.

Neben der Verbraucherzentrale bietet auch die Caritas mit der Kommunalen Energiesparberatung (KEB) und dem Stromspar-Check Energieberatung für Menschen mit geringem Einkommen an.

Bitte legen Sie beim Beratungstermin Ihre letzten Energieabrechnungen (Heizung, Warmwasser sowie Strom) vor.