Einmalige Leistungen
Unabhängig von den Regelbedarfen können in folgenden Fällen einmalige Leistungen beantragt werden:
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich der bei Schwangerschaft und Geburt
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltgeräte
- Anschaffung und Reparatur von medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Umfang der Leistung
Die Richtlinie „einmalige Bedarfe“ legt die Pauschalen für die Erstausstattungen und Anschaffung sowie Reparatur von medizinischen Geräten fest. Diese können in Geld- oder Sachleistungen erbracht werden.
Leistungsberechtigt
Einen Anspruch haben Sie neben Leistungsberechtigten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) auch, wenn Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung benötigten.
In diesem Fall ist allerdings eine komplette Neuantragstellung mit allen dazu notwendigen Anlagen und Nachweisen erforderlich (siehe Verfahren zum Erstantrag). Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie den Bedarf der einmaligen Leistungen nicht mit Ihrem Einkommen decken können.
Antrag
Ihren schriftlichen Antrag für die einmaligen Leistungen reichen Sie formlos mit ausführlicher Begründung zur Notwendigkeit der Leistung beim Jobcenter Leipzig ein. In Abhängigkeit von der Art der beantragten Leistung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Mutterpass
- Mietvertrag und
- Einkommensnachweise (aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft).
Das Jobcenter Leipzig entscheidet nach Erhalt aller für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und eingehender Prüfung in Abhängigkeit des Einzelfalls. Hierzu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.