Bildung und Teilhabe

Sommerferien 2024 / Schuljahr 2024/2025

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des diesjährigen Schulbeginns zum 05.08.2024 keine frühzeitige Auszahlung des Schulbedarfs für Schülerinnen und Schüler möglich ist.

Diese Bildung und Teilhabeleistung wird Ihnen spätestens zum 01.08.2024 zur Verfügung stehen. Sollten Sie noch keinen gesonderten Bewilligungsbescheid für den Schulbedarf erhalten haben, reichen Sie bitte für Ihr Kind, welches im Schuljahr 2024/2025 eingeschult wird, die Schulbescheinigung oder den Einschulungsnachweis der Grundschule ein.

Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben, benötigen wir ebenfalls eine Schulbescheinigung für das Schuljahr 2024/2025.

 Leipziger Bildungskarte

Durch die Bildungskarte werden ab 01.01.2024 Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes einfacher und digital zur Verfügung gestellt.

Über diese erfolgt die Abrechnung der Leistungen gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, ein- und mehrtägiger Fahrten der Schule bzw. Tageseinrichtung und Lernförderung.

Die Karten müssen nicht gesondert beantragt werden. Sie erhalten die Bildungskarte im Zusammenhang mit der Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Karte ist für Sie kostenfrei.

Informationen für Leistungsbeziehende mit Bildungskarte sowie Leistungsanbieter erhalten Sie hier.

Hier finden Sie ebenso einen umfangreichen FAQ-Bereich.

Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

Leistungen für Bildung und Teilhabe werden erbracht, wenn eine anspruchsbegründende Grundleistung für das Kind, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen bezogen wird:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld / Kinderzuschlag
  • Sozialgesetzbuch XII / Asylbewerberleistungen

Bitte beachten Sie:

Eine gesonderte Antragstellung ist bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht notwendig. Es genügt die Konkretisierung der jeweiligen Bedarfe (Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge). Für die Bedarfe Lernförderung, Schülerbeförderung, mehrtägige Klassenfahrten, Teilhabe am sozialen & kulturellen Leben sind Nachweise in Form von Anlagen erforderlich. Diese finden Sie hier (https://jobcenter-leipzig.de/service/download-center/)

Wenden Sie sich zur Konkretisierung des Bedarfes bitte an das Service Center des Jobcenters unter 0341 913-10705, per E-Mail an jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de oder sprechen Sie in Ihrer zuständigen Eingangszone vor.

Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark – viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.

Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es?

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Anbieterlisten, Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Anbieter

Ablauf und Verfahren

Fristen und Bearbeitungsdauer

Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:

Email: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
Telefon: 0341 913-10705
Telefax: 0341 58088-2323

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