
Bildung und Teilhabe
Schuljahr 2025/2026
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des diesjährigen Schulbeginns zum 11.08.2025 keine frühzeitige Auszahlung des Schulbedarfs für Schülerinnen und Schüler möglich ist.
Diese Bildung und Teilhabeleistung wird Ihnen spätestens zum 01.08.2025 zur Verfügung stehen. Sollten Sie noch keinen gesonderten Bewilligungsbescheid für den Schulbedarf erhalten haben, reichen Sie bitte für Ihr Kind, welches im Schuljahr 2025/2026 eingeschult wird, die Schulbescheinigung oder den Einschulungsnachweis der Grundschule ein.
Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben, benötigen wir ebenfalls eine Schulbescheinigung für das Schuljahr 2025/2026.
Automatisierte Bewilligung für gemeinschaftliches Mittagessen ab dem 01.07.2025
Ab dem 01.07.2025 erfolgt die Prüfung und Bewilligung des Bedarfs für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene automatisiert – ohne dass Sie hierfür einen gesonderten Antrag stellen oder Ihr Interesse bekunden müssen.
Was bedeutet das für Sie?
Sobald Sie einen Erstantrag für das Bürgergeld gestellt und den Bewilligungsbescheid erhalten haben, wird geprüft, ob ein Anspruch auf gemeinschaftliches Mittagessen besteht. Ist dies der Fall, erfolgt die Bewilligung innerhalb von etwa zwei Wochen nach Bescheiderteilung automatisch durch das Jobcenter Leipzig. Sie erhalten zusätzlich die Leipziger Bildungskarte, sowie weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die automatisierte Bewilligung ist möglich, wenn Ihr Kind das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wichtige Hinweise zu weiteren Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für andere Leistungen im Rahmen des Bildungspakets ist weiterhin ein Antrag bzw. eine Mitteilung erforderlich:
- Lernförderung
- Schülerbeförderungskosten
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Eintägige Ausflüge (hier bitten wir um gesonderte Mitteilung vor Antritt)
Bitte reichen Sie die entsprechenden Anlagen bzw. Nachweise rechtzeitig ein, damit wir Ihren Anspruch prüfen und bewilligen können.
Leipziger Bildungskarte
Durch die Bildungskarte werden ab 01.01.2024 Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes einfacher und digital zur Verfügung gestellt.
Über diese erfolgt die Abrechnung der Leistungen gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, ein- und mehrtägiger Fahrten der Schule bzw. Tageseinrichtung und Lernförderung.
Die Karten müssen nicht gesondert beantragt werden. Sie erhalten die Bildungskarte im Zusammenhang mit der Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Karte ist für Sie kostenfrei.
Informationen für Leistungsbeziehende mit Bildungskarte sowie Leistungsanbieter erhalten Sie hier.
Hier finden Sie ebenso einen umfangreichen FAQ-Bereich.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden erbracht, wenn eine anspruchsbegründende Grundleistung für das Kind, den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen bezogen wird:
- Bürgergeld
- Wohngeld / Kinderzuschlag
- Sozialgesetzbuch XII / Asylbewerberleistungen
Bitte beachten Sie:
Eine gesonderte Antragstellung ist bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht notwendig. Es genügt die Konkretisierung der jeweiligen Bedarfe (Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge). Für die Bedarfe Lernförderung, Schülerbeförderung, mehrtägige Klassenfahrten, Teilhabe am sozialen & kulturellen Leben sind Nachweise in Form von Anlagen erforderlich. Diese finden Sie hier (https://jobcenter-leipzig.de/service/download-center/)
Wenden Sie sich zur Konkretisierung des Bedarfes bitte an das Service Center des Jobcenters unter 0341 913-10705, per E-Mail an jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de oder sprechen Sie in Ihrer zuständigen Eingangszone vor.
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark – viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.
Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:
Email: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
Telefon: 0341 913-10705
Telefax: 0341 58088-2323
Links
Downloads
Übersicht der Anbieter, sowie weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Anbieter
Teilnahmebestätigung Jobcenter Klassen-/Kitafahrt
Bestätigung Jobcenter der Schule/Kita zur Durchführung einer Fahrt – Anlage 1
Zusatz zum Antrag auf Leistungen für BuT – Schülerbeförderung – Anlage 2
Antrag auf Leistungen BuT – Lernförderung
Bestätigung Jobcenter der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung – Anlage 3
Bestätigung Jobcenter einer Aktivität zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – Anlage 5