Finanzielles

Finanzielle Leistungen/Unterstützung für Familien

Mütter oder Väter, die mit ihren Kindern (unter 25 Jahren und ledig) zusammenleben, bilden mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft. Alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft können Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) erhalten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kinder bei der Antragstellung mit angeben.

Alleinerziehende und Schwangere können zusätzliche finanzielle Leistungen bekommen. Kinder haben außerdem einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Sprechen Sie mit uns und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.