Anerkennung der ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüsse

Wenn Sie einen ausländischen Studienabschluss besitzen oder in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt haben, können Sie Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen oder bewerten lassen. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss festgestellt werden. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe wie beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieher oder Arzt. Die Anerkennung verbessert die Chancen für Menschen mit ausländischer Qualifikation, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten, und ermöglicht so eine bessere Arbeitsmarktintegration.

Das Jobcenter Leipzig steht für Sie als Ansprechpartner für die Anerkennung Ihrer Abschlüsse sowie die Übersetzung und Beglaubigung Ihrer Zeugnisse im Rahmen des Anerkennungsverfahrens jederzeit zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir oder andere Stellen die Kosten.

Falls Sie eine vertiefte Beratung für die Anerkennung ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse und geeigneter Qualifizierung in der Region Leipzig benötigen, können Sie sich an das Fachinformationszentrum Zuwanderung (FiZu) wenden.
Alle Informationen zum Fachinformationszentrum Zuwanderung; IBAS– Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen finden sie unter www.anerkennung-sachsen.de

Gern können Sie auch über das Jobcenter Leipzig einen Termin im Fachinformationszentrum Zuwanderung vereinbaren. Dies bietet die Möglichkeit, dass ein Dolmetscher am Beratungsgespräch teilnimmt.

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Anerkennungsverfahren und den entsprechenden Ansprechpartnern und Beratungsstellen bezüglich der Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses und Zeugnisses finden sie unter

https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss