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Um überschlägig überprüfen zu können, ob Ihre Bedarfs- und Einkommenssituation in einem Anspruch auf Sozialleistungen münden könnte und wenn ja, ob eher ein Antrag auf Wohngeld (Wohngeldstelle der Stadt Leipzig) oder auf Bürgergeld (Jobcenter Leipzig) zu stellen ist, kann der folgende Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen genutzt werden. Zu beachten ist bei dessen Nutzung, dass die Stadt Leipzig der Mietenstufe II zugeordnet ist.