Mietkaution / Genossenschaftsanteile
Diese können grundsätzlich als Darlehen übernommen werden, wenn der Umzug notwendig und der neue Wohnraum angemessen ist. Im Weiteren ist zu prüfen, ob die Mietkaution beziehungsweise Genossenschaftsanteile aus eigenen Mitteln finanziert werden können.
Bei Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich entscheidet das aufnehmende Jobcenter/ die aufnehmende Kommune über die Gewährung einer eventuellen Mietkaution oder Genossenschaftsanteile.