Regelbedarfe
Regelbedarfe (für erwerbsfähige Hilfebedürftige):
Die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Der Regelbedarf für 2024 beträgt:
• 563,00 Euro für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller mit minderjährigen Partner
• 506,00 Euro für (Ehe-)Partner in Bedarfsgemeinschaft
• 451,00 Euro für Kinder in Bedarfsgemeinschaft – Volljährige bis Vollendung des 25. Lebensjahres
• 471,00 Euro für Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 14 bis 17 Jahren
• 390,00 Euro für Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 6 bis 13 Jahren
• 357,00 Euro für Kinder in Bedarfsgemeinschaft von 0 bis 5 Jahren
Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige):
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt. Dies gilt aber nur, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.