Retraining

Eine Umschulung ist eine in der Regel um ein Drittel verkürzte Ausbildung. Die Umschulung kann in einem Betrieb oder bei einem Träger absolviert werden.

Voraussetzung:

  • Sie waren bereits beruflich tätig, haben aber noch keine Ausbildung abgeschlossen oder
  • Nach der Ausbildung mind. vier Jahre nur Tätigkeiten ausgeübt, für die keine Ausbildung erforderlich ist und
  • Können in Ihrem Beruf nicht mehr vermittelt werden.

Wenn Sie sich über Umschulungsangebote informieren wollen, nutzen Sie KURSNET  – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung und lassen Sie sich von Ihrer Integrationsfachkraft des Jobcenters rechtzeitig vor Beginn der Umschulung beraten.

Downloads

Notes on individual company retraining

Information sheet on the promotion of continuing vocational training