Verfahren
Zur Planung von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für das Förderjahr 2023 führte das Jobcenter Leipzig ein Interessenbekundungsverfahren durch, an dem alle interessierten Träger teilnehmen konnten. Einreichungsschluss für die Konzepte war der 15. Oktober 2022. Eine frühzeitige Auswahl geeigneter Maßnahmen ist notwendig, um sowohl für das Jobcenter als auch für die Träger Planungssicherheit zu schaffen.
Das Interessenbekundungsverfahren für 2023 ist abgeschlossen. Dafür wurden alle fristgerecht eingereichten Konzepte nach verschiedenen Kriterien bewertet und die am besten geeigneten Maßnahmen für das Förderjahr 2023 von einem Ausschuss ausgewählt. Alle beteiligten Träger erhielten eine schriftliche Information darüber, ob ihr Konzept berücksichtigt werden konnte oder abgelehnt wurde.
Alle Träger, die eine Aufforderung zur Antragstellung erhalten haben, sollten die weiteren Hinweise zur Förderung und Beantragung von Arbeitsgelegenheiten beachten. Bei Fragen und zur Beratung können sich Träger gern an das Team 571 wenden.
Das neue Interessenbekundungsverfahren für Arbeitsgelegenheiten 2024 startet voraussichtlich Anfang September 2023. Sie erhalten zu gegebener Zeit mehr Informationen auf dieser Internetseite