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Vereinfachter Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hatte die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket I den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung zunächst bis zum 31.08.2020 vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie wurden die Erleichterungen daraufhin in verschiedenen Stufen bis zum 31.12.2020, bis zum 31.03.2021, bis zum 31.12.2021 und zuletzt bis zum 31.03.2022 verlängert.

Bundestag und Bundesrat haben nunmehr den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Bürgergeld) abermals bis zum 31.12.2022 verlängert und im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 01.03.2020 – nunmehr somit bereits über 2 Jahre – und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Die Bundesregierung will damit u.a. auch Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.

Endet der aktuelle Bewilligungszeitraum am 31.12.2022 oder später, muss rechtzeitig vor dem Ablauf dieses Bezugsabschnittes wieder ein Weiterbwilligungsantrag gestellt werden.

Die Anträge können auch bequem online gestellt und übermittelt werden.

Links

www.jobcenter.digital
Checkliste Vereinfachter Antrag

Aktuell: Hilfe bei hohen Energiekosten:

Um die Ursachen für Ihren gestiegenen/erhöhten Energieverbrauch für die Heizung bzw. die Wassererwärmung zu ermitteln, können Sie eine anbieterunabhängige Energieberatung in Anspruch nehmen.

Bei der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten Sie bei Nachweis über Ihren ALG II-Leistungsbezug oder Vorlage eines gültigen Leipzig-Passes eine kostenfreie Beratung. Bitte rufen Sie zur Terminvereinbarung das sachsenweite, zentrale Termintelefon der Verbraucherzentrale unter der Telefon-Nr. 0341/6962929 an und vereinbaren Sie unter dem Stichwort “Energieberatung-Jobcenter” einen Termin für eine Energieberatung in Leipzig.

Neben der Verbraucherzentrale bieten auch Mosaik e.V. mit der Koordinierungsstelle für die Energieberatung Leipzig (KEB) und die Caritas mit dem Stromspar-Check Energieberatung für Menschen mit geringem Einkommen an.

Bitte legen Sie beim Beratungstermin Ihre letzten Energieabrechnungen (Heizung, Warmwasser sowie Strom) vor.

Aktuelle Briefaktion:

Das Jobcenter Leipzig unterstützt das Impfen im Stadtgebiet

Ihre Gesundheit ist uns wichtig!

Das Jobcenter Leipzig möchte dabei helfen, dass noch mehr Menschen eine Corona-Schutzimpfung bekommen und informiert aktuell mit einem Brief an Kundinnen und Kunden über Impfangebote im Stadtgebiet Leipzig.

In einem gemeinsamen Projekt erleichtern die Stadt Leipzig, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sowie der Kommunle Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) den Menschen in den verschiedenen Stadtteilen Leipzigs den Zugang zur Corona-Schutzimpfung. Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung werden so noch leichter erreichbar und können von jeder Person in Anspruch genommen werden.

www.impfung-leipzig.de

Information zur Datenverarbeitung

FFP2-Schutzmasken für Menschen im Grundsicherungsbezug

FFP2-Schutzmasken werden an Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, zur Verfügung gestellt.

Die Verteilung der FFP2-Masken wird durch die Krankenkassen und Krankenversicherungen organisiert. Die Jobcenter sind an dem Verfahren nicht beteiligt.

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Informationen rund ums Kurzarbeitergeld: