
Informationen Covid-19
FFP2-Schutzmasken für Menschen im Grundsicherungsbezug
FFP2-Schutzmasken werden an Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, zur Verfügung gestellt. Die Berechtigten sollen 10 Masken über eine Apotheke beziehen können. Sie werden dazu ein Schreiben von ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung erhalten, gegen dessen Vorlage sie bei einer Apotheke die Masken erhalten. Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen. Es entstehen beim Betroffenen keine Kosten. Die Finanzierung erfolgt über den Bundeshaushalt.
Bitte beachten Sie:
Die Verteilung der FFP2-Masken wird durch die Krankenkassen und Krankenversicherungen organisiert. Die Jobcenter sind an dem Verfahren nicht beteiligt.
Wir sind für unsere Kundinnen und Kunden weiterhin erreichbar und die Zahlungen der Leistungen sind sichergestellt.
Um die Gesundheit aller zu schützen, ist der Besucherverkehr aktuell allein auf Kundinnen und Kunden mit Termin sowie Notfallkundinnen und -kunden beschränkt. Bitte beachten Sie hierbei, dass in all unseren Liegenschaften eine strenge Maskenpflicht herrscht.
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Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:
Online-Plattform: www.jobcenter.digital (Anträge / Unterlagen online einreichen)
Service Center: 0341 – 913 10 705 oder 0341 – 913 10 540
Montag: 8:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 18:00 Uhr
Hotline für Selbständige und Freiberufler: 0800 4555523
Per E-Mail unter jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de
Verschlüsselt als DE-Mail unter jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de
Per Fax: 0341 – 913 11111
Schriftform: per Post oder in die Hausbriefkästen der Liegenschaften
Postanschrift:
Jobcenter Leipzig
Postfach 100831
04008 Leipzig
Vereinfachter Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung
In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hatte die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket I den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung zunächst bis zum 31.08.2020 vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie wurden die Erleichterungen daraufhin bis zum 31.12.2020 und nunmehr abermals bis zum 31.03.2021 verlängert. Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen. Die Bundesregierung will damit u.a. auch Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.
Endet der aktuelle Bewilligungszeitraum am 31. März 2021 oder später, muss rechtzeitig vor dem Ablauf dieses Bezugsabschnittes wieder ein Weiterbwilligungsantrag gestellt werden.
Die Anträge können auch bequem online gestellt und übermittelt werden.
Links
Informationen für Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
- Rund um Maßnahmen für die Bildungs- und Maßnahmeträger ist umfangreicher Frage-Antwort-Katalog veröffentlicht.
- Zuschüsse für soziale Dienstleister gemäß SodEG
Soziale Dienstleister, welche im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs oder des Aufenthaltsgesetzes soziale Leistungen erbringen, können auf Grundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) Zuschüsse erhalten. Voraussetzung ist, dass alle nach den Umständen zumutbaren und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung zu stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise geeignet sind.
Sofern Sie im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021 zu einem Zeitpunkt in einer Rechtsbeziehung zum Jobcenter Leipzig zur Erbringung sozialer Leistungen stehen bzw. standen haben Sie die Möglichkeit, bei uns einen entsprechenden Antrag zu stellen:
Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz-SodEG im Rechtskreis SGB II
Anlage 1 zu Punkt 3.3 des Antrages auf Zuschussleistungen
Richten Sie diese bitte an folgenden Kontakt:
Jobcenter Leipzig / Team 532
Postfach 100831
04008 Leipzig
Für Fragen stehen wir Ihnen unter Jobcenter-Leipzig.EinkaufAMDL@jobcenter-ge.de zur Verfügung.
Sollten Sie in 2020 einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz-SodEG erhalten haben ist zu beachten, dass keine automatisierte Weiterbewilligung über den 31.12.2020 hinaus erfolgt. Bitte stellen Sie, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, einen neuen Antrag.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter
Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Einsatz und Absicherung sozialer Dienstleister
Informationen rund ums Kurzarbeitergeld:
Arbeitnehmer: Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer
Arbeitgeber: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Weiterführende Links:
www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center
Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz-SodEG im Rechtskreis SGB II
Anlage 1 zu Punkt 3.3 des Antrages auf Zuschussleistungen
Richten Sie diese bitte an folgenden Kontakt:
Jobcenter Leipzig / Team 532
Postfach 100831
04008 Leipzig
Für Fragen stehen wir Ihnen unter Jobcenter-Leipzig.EinlaufAMDL@jobcenter-ge.de zur Verfügung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter
Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Einsatz und Absicherung sozialer Dienstleister